Pferderecht

Wissen zum Pferderecht! Muster Pferdekaufvertrag, Haftung für Schäden, die das Pferd verursacht und mehr.

Inhaltsverzeichnis

Pferderecht beinhaltet viele gesetzliche Regelungen aus verschiedenen Rechtsbereichen.

PferderechtViele Vertragsrechte fallen hierunter, wie z.B.

  • das Kaufvertragsrecht,
  • der Anstellungsvertrag,
  • der Pachtvertrag für eine Box,
  • und viele mehr.


Wer ein Pferd hat, sollte sich über die rechtlichen Folgen bewusst sein und wissen, in welchen Fällen er haften muss.

Hier werden nun hilfreiche und wissenswerte Aspekte des Pferde-rechts dargestellt.

 

Haftung für Schäden, die das Pferd verursacht

Als Eigentümer haftet man gemäß § 833 BGB grundsätzlich für alle Schäden, die ein Pferd verursacht.

Der Tierhalter ist verpflichtet alle Schäden zu ersetzen, die durch das Tier an einem Menschen, dessen Gesundheit oder an einer Sache entstehen.

Der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig, das heißt auch, wenn er zum Zeitpunkt des Schadens keinen Einfluss auf sein Pferd hatte.

Lässt man beispielsweise jemand anderen sein Pferd reiten, so haftet man dafür, wenn dem Reiter etwas zustößt. Allerdings muss der Unfall durch das Verhalten des Pferdes ausgelöst worden sein, wie z. B. durch Steigen oder Durchgehen.

Auch kommt es auf das Mitverschulden des Reiters an. Gibt er dem Pferd falsche Hilfen, trägt keine Kappe oder ähnliches, so wird ihm ein Teil des Schadens zugerechnet.

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Pferdekaufvertrag

Der Kaufvertrag über ein Pferd unterliegt den allgemeinen Regeln des BGB und wird gemäß § 433 BGB geschlossen.

Ein Kaufvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Die schriftliche Variante ist jedoch zu bevorzugen, da hier alle Bedingungen genau festgesetzt werden können und dadurch für beide Parteien verbindlich und deutlich sind.

Auch kann man sich bei eventuellen Unklarheiten darauf berufen und die Bedingungen beweisen.

Das Pferd muss gemäß § 434 I BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.

Ein Mangel lieg vor, wenn das Pferd nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Kauft jemand ein Kutschpferd, so muss es auch einen Wagen ziehen können.

Wurde nichts im Vertrag vereinbart, so liegt ein Mangel vor, wenn das Pferd sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung eignet.

Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass das Pferd nicht geritten werden kann.

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